- Bei dieser Grabart handelt es sich um eine Sargbeisetzung in einem pflegefreien Erdgrab.
- Die Position der Grabstätte kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei gewählt werden.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist nicht erlaubt
- Die Zubestattung von Urnen ist nicht möglich.
- Die Urnenkammer/Urnenwand kann auf der Grabplatte gekennzeichnet werden.
Hinweis: Das Nutzungsrecht wird bis 2065 ausgestellt.