- Die Position der Grabstätte kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei gewählt werden.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist nicht erlaubt
- Das Grab kann auch als Doppel- oder Mehrfachgrab erworben werden
- Die Zubestattung von Urnen ist nicht möglich.
- Auf der Grabstätte kann ein Grabmal errichtet werden.